Martin Maintz                                   Fachanwalt für Familienrecht
                                                              Mediator

maintz


 




 

Werdegang:

Rechtsanwalt Martin Maintz studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und absolvierte anschließend das Referendariat beim Oberlandesgericht Köln. Nach dem Abschluss des Referendariats erlangte er im November 1998 die Zulassung als Rechtsanwalt. Seit 2001 ist Herr RA Martin Maintz zugleich auch Fachanwalt für Familienrecht und hat auch den Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht erfolgreich absolviert. Seit dem Jahr 2013 ist Herr RA Maintz zudem zertifizierter Mediator.

Tätigkeitsbereiche:

Familienrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht.

sonstige Aktivitäten:

Im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Martin Maintz Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht und Arbeitsrecht beim Deutschen Anwaltsverein und der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberater-Vereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.

RA Martin Maintz ist vertretungsberechtigt bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

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