Familienrecht
 

Die Schwerpunkte der familienrechtlichen Tätigkeit unserer Kanzlei sind:

Beratung vor und nach der Eheschließung,
Ehescheidung (auch ausländischer Ehen inklusive Anerkennung ausländischer Ehescheidungen in Deutschland bzw. Anerkennung von deutschen Scheidungsurteilen im Ausland),

Fragen im Zusammenhang mit Kindes- und sonstigem Verwandtenunterhalt (z.B. Elternunterhalt),

Ehegatten- und Betreuungsunterhalt nicht verheirateter Eltern,

Eheliches Güterrecht, insbesondere Zugewinnausgleich,

Vertragsgestaltung in Familiensachen,

Elterliches Sorgerecht und Umgangsrecht,

Beratung in Fragen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und eingetragenen Lebenspartnerschaft,

Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz,

Anfechtung der Vaterschaft; Fragen der Adoption,

Mediation.

Unsere Tätigkeit umfasst selbstverständlich auch die gegebenenfalls erforderliche Klage und gerichtliche Vertretung zur Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche.

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