Ausländerrecht
 

Wir beraten und vertreten im Bereich des Ausländer- und Asylrechts und des Staatsangehörigkeitsrechts Ausländer im Zusammenhang mit der Erteilung von Visa und Aufenthaltstiteln, sowie im Zusammenhang mit der Verlängerung von Aufenthaltstiteln:

Visa zu Besuchs- und Geschäftszwecken,

Aufenthaltserlaubnisse zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland,

Aufenthaltserlaubnis zum Ehegatten- und Kindernachzug,

Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen  u. a.,

Ausländer, deren Aufenthalt in Deutschland beendet werden soll,

Ablehnung der Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels

Ausweisungsverfahren

Staatsangehörige aus EG - Staaten, mit ihren spezifischen aufenthaltsrechtliche Anliegen

Einbürgerungsbewerber; Ausländer im Zusammenhang mit Fragen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt,

Unternehmen, die ausländische Arbeitnehmer beschäftigen oder einstellen möchten,

aufenthaltsrechtliche Fragen,

Fragen zu Arbeitserlaubnis / Beschäftigungserlaubnis,

Ausländische Investoren, die in Deutschland Firmen gründen und sich in diesem Zusammenhang als Firmeninhaber  oder Geschäftsführer dauernd in Deutschland aufhalten wollen,

Ausländer, die in Deutschland eine selbständige Tätigkeit ausüben wollen,

Ausländer, die in Deutschland Sprachkurse absolvieren oder studieren, bzw. zu diesem Zweck nach Deutschland einreisen wollen,

hochqualifizierte oder selbständige Existenzgründer, die sich in Deutschland dauernd niederlassen wollen ("Green-Card"),

u. v. m.

Besonderen Wert legen wir auf eine umfassende Betreuung unserer Mandanten in ihren unterschiedlichen Anliegen: Dazu gehört die begleitende Beratung im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Fragen bei Firmengründungen, die Kontaktaufnahme zur Bundesagentur für Arbeit im Zusammenhang mit arbeits- und beschäftigungs-erlaubnisrechtlichen Problemen, die Prüfung spezifisch beruferlaubnis-rechtlicher Probleme bei speziellen Berufsgruppen - z. B. ausländischen Ärzten -, sowie die Behandlung familienrechtlicher Spezialprobleme, etwa im Zusammenhang mit Eheschließungen mit Ausländerbeteiligung.

Darüber hinaus beraten wir in asylrechtlichen Fragen:

Stellung des Asylantrages

Durchführung und Begleitung des Asylverfahrens; Folgeanträge

Unterbringung und Umverteilung von unerlaubt eingereisten Ausländern und Asylbewerbern.

Wir beraten und vertreten Sie im Hinblick auf ausländerrechtliche Maßnahmen jeder Art - Widersprüche, Klagen und Eilanträge gegen Ordnungsverfügungen; Verfahren wegen Befristungen von Ausweisungs- und Abschiebungswirkungen u. a.

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