Erbrecht
 

Unter dem Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:


Beratung und Vertretung von Erblassern, Erben oder Vermächtnis-nehmern vor dem Erbfall, insb.

Erstellung eines Testaments,

Entwurf eines Erbvertrages oder eines Übergabevertrages mit Gegen-leistung,

Erstellung einer Altersvorsorgevollmacht oder Patientenverfügung,

Beratung im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Nachfolge-klauseln,

 

Beratung und Vertretung von Erben, Vermächtnisnehmern und Pflichtteilsberechtigten nach dem Erbfall, insb.

Sicherung des Nachlasses, Bestand und Wert des Nachlasses,

Feststellung des Erbrechts und der Höhe der gesetzlichen Erbquote,

Ausschlagung der Erbschaft,

Höhe von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen und Durchsetzung diesbezüglicher Auskunftsansprüche.

Unsere Tätigkeit umfasst selbstverständlich auch die gegebenenfalls erforderliche Klage und gerichtliche Vertretung von Auskunfts-ansprüchen und Herausgabeansprüchen des Erben, Vermächtnisnehmers und Pflichtteilsberechtigten sowie die Klage auf Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft bzw. Klage auf Zustimmung zum Teilungsplan und Vertretung im gerichtlichen Verfahren.

Unsere Tätigkeit umfasst selbstverständlich auch die gegebenenfalls erforderliche Klage und gerichtliche Vertretung zur Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche.

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