Arbeitsrecht
 

Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer u.a. in folgenden Bereichen:


Arbeitgeber:

außergerichtliche Beratung im Rahmen der Einstellung neuer Mitarbeiter,

außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit einer Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Aufhebungsvertrag, Befristung),

Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Firmenwagenregelungen und E-mail/ Internetnutzungsregelungen,

Beratung und gerichtliche Vertretung bei Schadensersatzforderungen,

Beratung bei Elternzeit, Teilzeitanspruch, Wiederaufnahme der Be-schäftigung,

Beratung in allen kollektivrechtlichen Fragen bis hin zur Gestaltung von Betriebsvereinbarungen,

gerichtliche Vertretung im Rahmen von kollektivrechtlichen Streitigkeiten mit dem Betriebsrat,

Beratung und Begleitung im Rahmen eines Betriebsübergangs, Standortwechsel, Umstrukturierungen,

Abwehr und gerichtliche Vertretung zur Abwehr von Arbeitnehmer-ansprüchen.

Arbeitnehmer:

Prüfung von Arbeitsverträgen, Firmenwagenregelungen und E-mail-/Internutzungsregelungen sowie Vertragsänderungen oder Vertrags-nachträgen

außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit einer Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Kündigungsschutzklage, Aufhebungsvertrag, Befristung),

Beratung bei Elternzeit, Teilzeitanspruch, Wiederaufnahme der Beschäftigung,

außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit Gehaltsforderungen oder sonstigen Vergütungen und Urlaubsansprüchen,

Beratung und Begleitung im Rahmen eines Betriebsübergangs, Standortwechsel oder einer geplanten Umstrukturierungen,

Prüfung und Formulierung des Zeugnisses,

Anforderung und gerichtliche Durchsetzung eines Zeugnisses mit bestimmtem Inhalt.

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